Verkehrsrecht

Straßenverkehrsrecht ist vielschichtig und regelt nicht nur Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Ausgleich zivilrechtlicher Schadenersatzansprüche oder versicherungsrechtlicher Vertragsansprüche im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, sondern u.a. auch den sehr wichtigen Bereich des Führerscheinverwaltungsrechts.

Diese drei Schwerpunkte begegnen uns in der täglichen Arbeit als Rechtsanwälte am häufigsten. Das ist auch kein Wunder, die Verkehrsdichte nimmt immer mehr zu. In Deutschland wurden 2019 allein 3,6 Mio. Kraftfahrzeuge neu zugelassen. Bei einem Bestand von aktuell 47,7 Mio. Personenkraftfahrzeugen muss man Nutzfahrzeuge, Motorräder und den Transitverkehr noch hinzurechnen.

Man sieht hieran den Stellenwert des Straßenverkehrs in unserer Gesellschaft und auch die Abhängigkeit von Pkw und Führerschein, ob privat oder beruflich.

Um so ärgerlicher ist es, wenn das Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt ist und die Versicherung nicht zahlen will, man zu schnell unterwegs war und nun ein Fahrverbot droht oder die Führerscheinstelle wegen häufiger Verstöße die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnet.

Mit Einführung des neuen Bußgeldkataloges haben sich die Strafen, insbesondere für Geschwindigkeitsübertretungen beträchtlich verschärft.

Ich bin seit fast 20 Jahren Mitglied im Beirat der Rechtsanwälte im BVSK und auf dem Gebiet der Unfallschadensregulierung versiert. Unsere Kanzlei arbeitet mit verschiedenen Kfz-Schadensgutachtern langjährig zusammen. Ihre Schadensabwicklung ist bei uns in guten Händen.

FAQ zum Verkehrsrecht

Die Vorschriften des Bußgeldkataloges sehen für schwere Verstöße gegen die Vorschriften der StVO neben einer Geldbuße und der Eintragung von Punkten in Flensburg auch Fahrverbote vor, je nach Delikt zwischen 1 Monat und 3 Monaten, so z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen innerorts von mehr als 20 km/h oder außerorts mehr als 25 km/h, Rotlichtverstößen mit Gefährdung anderer oder Fahren unter Alkohol oder Drogen, um nur einige zu nennen.

Grundlage ist jeweils der sog. Regelfall, ein fahrlässig begangener Verstoß. Abweichungen vom Regelfall können bereits dazu führen, dass die Verhängung eines Fahrverbotes nicht mehr angezeigt oder angemessen erscheint, so z.B. beim sog. Augenblicksversagen, einer leichteren Form der Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gibt es obergerichtliche Rechtsprechung, die die Kompensierung des Fahrverbotes in Fällen ermöglicht, in denen der Vollzug zum Verlust des Arbeitsplatzes und damit verbunden zu einer Existenzgefährdung des Betroffenen führen würde.

Alle diese Möglichkeiten hängen jedoch vom Einzelfall ab und lassen sich nicht verallgemeinern, weshalb hier in jedem Fall eine anwaltliche Beratung angezeigt ist.

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