Verkehrsrecht
Straßenverkehrsrecht ist vielschichtig und regelt nicht nur Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Ausgleich zivilrechtlicher Schadenersatzansprüche oder versicherungsrechtlicher Vertragsansprüche im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, sondern u.a. auch den sehr wichtigen Bereich des Führerscheinverwaltungsrechts.
Diese drei Schwerpunkte begegnen uns in der täglichen Arbeit als Rechtsanwälte am häufigsten. Das ist auch kein Wunder, die Verkehrsdichte nimmt immer mehr zu. In Deutschland wurden 2019 allein 3,6 Mio. Kraftfahrzeuge neu zugelassen. Bei einem Bestand von aktuell 47,7 Mio. Personenkraftfahrzeugen muss man Nutzfahrzeuge, Motorräder und den Transitverkehr noch hinzurechnen.
Man sieht hieran den Stellenwert des Straßenverkehrs in unserer Gesellschaft und auch die Abhängigkeit von Pkw und Führerschein, ob privat oder beruflich.
Um so ärgerlicher ist es, wenn das Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt ist und die Versicherung nicht zahlen will, man zu schnell unterwegs war und nun ein Fahrverbot droht oder die Führerscheinstelle wegen häufiger Verstöße die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnet.
Mit Einführung des neuen Bußgeldkataloges haben sich die Strafen, insbesondere für Geschwindigkeitsübertretungen beträchtlich verschärft.
Ich bin seit fast 20 Jahren Mitglied im Beirat der Rechtsanwälte im BVSK und auf dem Gebiet der Unfallschadensregulierung versiert. Unsere Kanzlei arbeitet mit verschiedenen Kfz-Schadensgutachtern langjährig zusammen. Ihre Schadensabwicklung ist bei uns in guten Händen.
FAQ zum Verkehrsrecht
Die Vorschriften des Bußgeldkataloges sehen für schwere Verstöße gegen die Vorschriften der StVO neben einer Geldbuße und der Eintragung von Punkten in Flensburg auch Fahrverbote vor, je nach Delikt zwischen 1 Monat und 3 Monaten, so z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen innerorts von mehr als 20 km/h oder außerorts mehr als 25 km/h, Rotlichtverstößen mit Gefährdung anderer oder Fahren unter Alkohol oder Drogen, um nur einige zu nennen.
Grundlage ist jeweils der sog. Regelfall, ein fahrlässig begangener Verstoß. Abweichungen vom Regelfall können bereits dazu führen, dass die Verhängung eines Fahrverbotes nicht mehr angezeigt oder angemessen erscheint, so z.B. beim sog. Augenblicksversagen, einer leichteren Form der Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gibt es obergerichtliche Rechtsprechung, die die Kompensierung des Fahrverbotes in Fällen ermöglicht, in denen der Vollzug zum Verlust des Arbeitsplatzes und damit verbunden zu einer Existenzgefährdung des Betroffenen führen würde.
Alle diese Möglichkeiten hängen jedoch vom Einzelfall ab und lassen sich nicht verallgemeinern, weshalb hier in jedem Fall eine anwaltliche Beratung angezeigt ist.
Bei dem weitläufig als Idiotentest bekannten Verfahren handelt es sich um eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Mit dieser soll geprüft werden, ob der Betroffene in der Lage ist ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen und sich an Verkehrsregeln zu halten.
Angeordnet wird eine solche MPU bei beharrlicher Zuwiderhandlung gegen Verkehrsregeln mit der Folge, dass das Punktekonto in Flensburg aufgebraucht ist, wiederholten Fahrens unter Alkohol oder mit einer Alkoholkonzentration von über 1,6 mg/l. Des Weiteren wenn Drogenkonsum anlässlich einer Fahrt nachgewiesen ist, auch wenn das ordnungsrechtliche Vergehen nur mit 1 Monat Fahrverbot geahndet wurde. Aber auch aus Altersgründen kann es seitens der Fahrerlaubnisbehörde angezeigt sein, die Fahreignung zu überprüfen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich auf eine MPU vorzubereiten, jedoch sollte eine qualifizierte anwaltliche Beratung stets dazu gehören.
Unfallregulierung ist komplex und wird seit einiger Zeit gern von den Versicherern organisiert. Man nennt dies Schadensschnellmanagement und bedeutet nichts anderes, als dass die Versicherung des Verursachers nach ihrem Willen die Regulierung des Schadens gegenüber dem Geschädigten organisiert. Das beschädigte Fahrzeug wird abgeholt, der Geschädigte erhält einen Mietwagen und nach erfolgreicher Reparatur wird das Fahrzeug wieder nach Hause gebracht und der Mietwagen wird abgeholt. Klingt eigentlich toll, oder?
Der Geschädigte macht vorliegend Schadenersatzansprüche gegen den Verursacher geltend. Er hat das Recht materiell so gestellt zu werden, als wäre das Schadenereignis nicht eingetreten. Er hat das Recht die Höhe seines Schadens durch einen unabhängigen Sachverständigen schätzen zu lassen. Hierzu gehört auch die nach erfolgreicher Reparatur verbleibende Wertminderung des Fahrzeuges. Was passiert bei einer Verletzung des Geschädigten? Neben dem Schmerzensgeld können auch Verdienstausfallansprüche, Haushaltsführungsschäden und Auslagen für die Heilbehandlung zu regulieren sein. Unter Umständen hat der Geschädigte Anspruch auf Reparatur in einer Fachwerkstatt, auch im Falle der pauschalen Abrechnung auf Gutachtenbasis.
Lassen Sie sich die Regulierung Ihres Schadens nicht aus der Hand nehmen, zumal die Kosten des Sachverständigen und Rechtsanwalts Ihrer Wahl zum Umfang des durch die Versicherung zu regulierenden Schadens gehören.