Arbeitsrecht

Rechtliche Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern

Im Falle einer Kündigung helfen wir Ihnen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder verhandeln für Sie die Bedingungen für eine zufriedenstellende Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus. Wenn Sie eine außerordentliche fristlose Kündigung oder eine ordentliche fristgemäße Kündigung erhalten haben, ist schnelles Handeln erforderlich. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Aus diesem Grund erhalten Sie in einem solchen Fall bei uns auch kurzfristig einen Besprechungstermin.

Aber das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer betrifft nicht nur Kündigungen, sondern auch Fragen zum Abschluss oder zur Änderung des Arbeitsvertrages, zur Abfindung, Abmahnung, Urlaub, Lohn, Gehalt oder Zeugnis. Auch hier sind wir Ihnen gern behilflich und setzen uns für Sie ein.

Wir vertreten Sie als Arbeitnehmer in Berlin und Brandenburg in Prozessen vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht.

Zu beachten ist auch, dass hinsichtlich der Kosten eines arbeitsrechtlichen Verfahrens Besonderheiten bestehen. Vor dem Arbeitsgericht in I. Instanz trägt jede Partei ihre Kosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst. Deshalb rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wenn möglich und vorhanden, unmittelbar mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Wir beraten Sie auch gern zu Ihrem möglichen Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe, geben Ihnen die nötigen Unterlagen zur Hand und helfen Ihnen bei der Beantragung.

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Wir beraten und vertreten in Berlin und Brandenburg Einzelunternehmer als auch kleine und mittlere Unternehmen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, hauptsächlich im Bereich des Individualarbeitsrechts. Von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über sämtliche im Arbeitsalltag auftauchende Fragen bis zur konkreten Vorgehensweise bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, bei uns sind Sie gut aufgehoben.

Bereits ein kleiner Fehler oder eine Ungenauigkeit bei der Erstellung der Arbeitsverträge können das Unternehmen teuer zu stehen kommen. Z.B. sollte der Arbeitgeber darauf achten, dass eine generelle pauschale Abgeltung von Überstunden im Arbeitsvertrag á la „Durch das Gehalt sind alle eventuell geleisteten Überstunden bereits abgegolten“ unwirksam sein könnte.

Aber auch im laufenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitgeber immer auf dem Laufenden bleiben und achtsam sein. Bereits die regelmäßige jährliche Zahlung von Weihnachtsgeld, auch wenn diese im Arbeitsvertrag nicht vereinbart ist, lässt möglicherweise eine einklagbare Gewohnheit entstehen. Es könnte sich dann nämlich um eine betriebliche Übung handeln, aus der der Arbeitnehmer in folgenden Jahren Ansprüche herleiten könnte.

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist ebenfalls größtmögliche Sorgfalt von Nöten. Z.B. kommen für eine Kündigung drei Gründe in Betracht, personenbedingt, verhaltensbedingt, oder betriebsbedingt. Auch spielt oftmals eine Rolle, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Da die Arbeitsgesetze und auch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung grundsätzlich als sehr arbeitnehmerfreundlich gelten, ist oftmals bereits von Anfang an anwaltliche Beratung unumgänglich, um dem Unternehmen größeren Schaden zu ersparen. Viele Kündigungsschutzverfahren werden zu Lasten des Arbeitgebers entschieden, da es z.B. an einer notwendigen Abmahnung fehlt. Oftmals ziehen Arbeitgeber erst nach Ausspruch einer Kündigung einen Anwalt zu Rate. Dann ist es jedoch meistens schon zu spät.

Auch als Arbeitgeber sollten Sie beachten, dass hinsichtlich der Kosten eines arbeitsrechtlichen Verfahrens Besonderheiten bestehen. Vor dem Arbeitsgericht in I. Instanz trägt jede Partei ihre Kosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst. Deshalb rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wenn möglich und vorhanden, unmittelbar mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Rechtliche Beratung und Vertretung von Arbeitgebern / Unternehmen

FAQ zum Arbeitsrecht

Nach Erhalt einer Kündigung ist Eile geboten. Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten, müssen Sie unbedingt beachten, dass eine Kündigungsschutzklage bei Gericht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden muss. Sollte diese Frist verpasst werden, gilt die Kündigung grundsätzlich dann endgültig als wirksam.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Brandenburg

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