Strafrecht

Umfangreiche Strafverteidigung durch Fachanwalt​

Ein strafrechtlicher Tatvorwurf ist für jeden eine bedrückende Situation und kann zu vielfältigen Einschnitten in das bisher geführte Leben führen. Dies geht nicht nur den weitläufig so genannten „Berufs- oder Schwerverbrechern“ so, denen vielleicht eine langjährige Haftstrafe droht, sondern kann jedem von uns bewusst oder unbewusst jeden Tag begegnen. Wie schnell kommt es aus Unaufmerksamkeit zu einem Unfall im Straßenverkehr, bei dem jemand verletzt und man mit dem Vorwurf fahrlässiger Körperverletzung konfrontiert wird. Ein Wortgefecht mit Nachbarn oder Kollegen, ein kleiner Streit, wie schnell wird einem eine Beleidigung oder üble Nachrede vorgeworfen.

Der Vorwurf kann Ihnen in unterschiedlichen Formen begegnen. Die Schlimmste ist sicherlich die Verhaftung mit anschließender Verlesung eines Haftbefehls. Die Polizei steht vor der Tür und möchte Ihre Wohnung oder Ihr Auto durchsuchen. Hier ist das Vorliegen eines Durchsuchungsbeschlusses nicht in jedem Fall erforderlich, zumeist reicht auch Gefahr im Verzug. Ob dies so ist, sollte ein Strafverteidiger prüfen.

Kanzlei Hentze Strafverteidiger Anwalt für Strafrecht
Michael Hentze
Rechtsanwalt & Kanzleiinhaber

Ich bin seit 2005 Fachanwalt für Strafrecht und seit 20 Jahren tätiger Strafverteidiger, der Sie kompetent, erfahren und diskret in jeder strafrechtlichen Angelegenheit bestmöglich beraten und vertreten kann. Ich verteidige Sie bundesweit insbesondere in den unten aufgeführten Bereichen.

Nach einer Verkehrskontrolle beschlagnahmt die Polizei Ihren Führerschein. Man verbringt Sie zu einer Blutprobe, um festzustellen, ob Sie Alkohol oder Drogen zu sich genommen haben. Bei der Feststellung von Drogen im Blut droht nicht nur Führerscheinentzug, sondern auch ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Hier sollten Sie gegenüber den Beamten in jedem Fall Schweigen und umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, da sich an ein Strafverfahren auch ein Verfahren über den verwaltungsrechtlichen Führerscheinentzug anschließen kann, insbesondere wenn Drogen im Spiel waren und zunächst nur eine Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot droht.

Meist jedoch bekommt man einen Anhörungsbogen zugesandt, bei dem nicht immer zu erkennen ist, ob man Zeuge oder Beschuldigter ist. Hier kann man bereits durch eine gezielte anwaltliche Beratung die Weichen stellen, um ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren mangels Tatverdacht nach § 170 II StPO oder wegen geringer Schuld nach §§ 153, 153a StPO zur Einstellung zu bringen.

Bspw. im Verkehrsstrafrecht

Wann sollten Sie sich an uns wenden?

Aller spätestens sollten Sie einen Fachanwalt für Strafrecht aufsuchen, wenn Ihnen vom Gericht ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt wurde. In diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft bereits ihre Ermittlungen abgeschlossen und betrachtet Sie als einer Straftat überführt. Mit dem richtigen Strafverteidiger an Ihrer Seite können Sie durch zielgerichtete Beweisanträge noch Schlimmeres abwenden. Zwar gilt im deutschen Strafrecht der In dubio pro reo – Grundsatz, wonach jeder bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu gelten hat, aber hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen beendet, ohne das Verfahren einzustellen, sind die Weichen gestellt.

Wir sind für Sie da bei:

Kanzlei Hentze in Wildau und KW

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