Ihr regionaler Ansprechpartner in Rechtsfragen

Die Rechtsanwaltskanzlei Michael Hentze steht Ihnen seit 2010 mit Rat und Tat zur Seite. Eine hohe juristische Qualität, umfassende Beratung, präzise Entscheidungshilfen und die effektive Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich aber auch die persönliche Nähe zu unseren Mandanten zeichnen uns aus. Sowohl Privatpersonen und Geschäftsleute als auch kleine bis mittlere Unternehmen, die Wert auf eine individuelle und zugleich professionelle Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht legen, zählen zu unserem Mandantenkreis. Wir verstehen uns als Dienstleister. Für uns stehen bei der individuellen Beratung und Vertretung stets die jeweiligen Ziele und Bedürfnisse unserer Mandanten sowie eine effiziente und schnelle Lösung im Vordergrund. Selbstverständlich erfolgt die Rechtsberatung und die Bearbeitung Ihres Anliegens individuell, vertrauensvoll und engagiert.

Die Rechtsanwaltskanzlei Michael Hentze befindet sich verkehrsgünstig direkt am S-Bahnhof Wildau. Nach Vereinbarung können ebenfalls Besprechungen gern in unserer Zweigstelle in der Hauptstadt Berlin erfolgen.

Juristische Kompetenz zu Ihrem Vorteil nutzen

Wir sind schnell erreichbar

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Erstberatung

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Spezialisierte Anwälte

Für jedes Fachgebiet haben wir einen spezialisierten Ansprechpartner, der sich individuell mit Ihrem Anliegen auseinandersetzt.

Unternehmen

Kleine und mittelständische Unternehmen beraten und vertreten wir mit unserem Wissen, unserer Kompetenz und unserer Erfahrung in allen rechtlichen Belangen.

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Das Kanzleiteam stellt sich vor

Unser Anspruch und unsere Aufgabe sind es, Ihnen in rechtlichen Dingen zur Seite zu stehen. Wir beraten und vertreten Sie und setzen Ihre Ansprüche durch – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. 

Wir stehen Ihnen nicht nur in unseren Kanzleiräumlichkeiten in Wildau, sondern auch in Berlin zur Seite. Welche Leistungen wir Ihnen im Detail anbieten können, welche Rechtsgebiete wir abdecken und wer genau wir sind, erfahren Sie hier auf unserer Internetseite.

Fragen & Antworten

Was mache ich nach einem Unfall?
Die Folgen eines Verkehrsunfalls sind oft mannigfaltig. Wer trägt Schuld? Was steht den Unfallbeteiligten zu? Wer hat die Kosten zu tragen? Welche Angaben muss ich gegenüber der Polizei tätigen? Dies alles sind Fragen, die immer vom Einzelfall abhängen. Auch die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung hält viele Fallstricke bereit. Es lohnt sich hier, rechtzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten, der Ihnen bei der Regulierung von Unfallfolgen zur Seite steht.
Ich habe eine Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten. Was nun?
Nach Erhalt einer Kündigung ist Eile geboten. Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten, müssen Sie unbedingt beachten, dass eine Kündigungsschutzklage bei Gericht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden muss. Sollte diese Frist verpasst werden, gilt die Kündigung grundsätzlich dann endgültig als wirksam.
Findet auf mein Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung?
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erschwert kraft Gesetzes die ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Dieses ist anzuwenden, wenn ein Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Auch Teilzeitbeschäftigte sind bei dieser Zahl einzubeziehen, werden jedoch mit einem nach der Wochenstundenzahl abhängigen Faktor berücksichtigt. Zudem muss das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen, damit der Kündigungsschutz greift.
Gegen mich wird ermittelt. Was mache ich?
Woran erkenne ich überhaupt, dass gegen mich ermittelt wird? Die Polizei oder eine andere Ermittlungsbehörde, hierzu gehören auch die Straf- und Bußgeldstellen der Finanzämter, die Steuerfahndung oder aber auch die kommunalen und städtischen Ordnungsämter im Bereich der Ordnungswidrigkeiten unterbreiten Ihnen einen Tatvorwurf. Dies kann schriftlich geschehen mittels eines sogenannten Anhörungsbogens oder aber im Rahmen einer mündlichen Ansprache. Welche Rechte habe ich? Muss ich belehrt werden und wie? Bevor Sie sich zur Sache äußern, sollten Sie einen Anwalt konsultieren, möglichst einen erfahrenen Strafverteidiger. Hier gilt zudem „Reden ist Blech, Schweigen ist Gold“. Das Aussageverweigerungsrecht ist das stärkste Recht des Beschuldigten, insbesondere vor der Konsultation des Anwalts. Bevor nicht dieser Akteneinsicht hatte, sollte man sich nicht äußern, denn jede Äußerung darf gegen den Beschuldigten verwendet werden, das Schweigen nicht!
Welche Ansprüche habe ich bei einer Flugverspätung oder Flugannullierung?
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung steht Ihnen als Passagier bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden oder einer Flugannullierung grundsätzlich eine Entschädigung von 250 bis 600 €, abhängig von der Länge der Luftlinie, zu. Diese Verordnung gilt ausschließlich für Flüge, die in der EU starten und/oder in der EU landen und von einer Fluggesellschaft durchgeführt werden, die ihren Sitz in der EU, in der Schweiz, in Island oder in Norwegen hat. Möglicherweise steht Ihnen zusätzlich noch ein Schadensersatzanspruch zu. Dies können wir gern in einem Erstberatungsgespräch mit Ihnen erörtern.

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    Rechtsanwaltskanzlei Michael Hentze

    Unsere Bürozeiten

    • 09:00 - 15:00 Uhr
    • 09:00 - 17:00 Uhr
    • 09:00 - 13:00 Uhr

    Zweigstelle Berlin

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    10629 Berlin
    Tel.: +49 (0)30 / 85 60 78 69
    E-Mail: hentze@jhb.legal
    Webseite: https://jhb.legal

     

    in Kooperation mit: RA Andreas Junge (Fachanwalt für Strafrecht) und RA Dr. Maik Bunzel (Fachanwalt für Strafrecht)


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    47119 Duisburg
    Tel.: +49 (0)203 / 57 89 85 – 14
    Fax: +49 (0)203 / 57 89 85 – 29
    Website: https://ra-duisburg.de

     

    in Kooperation mit: RA Jörg J. K. Hartmann (Fachanwalt für Strafrecht)